Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Aufenthalt

Trotz der Änderungen im § 25a und §25b AufenthG im Jahr 2015, durch die gut integrierten (langjährig geduldeten) Jugendlichen und Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis verstärkt gewährt werden sollte, wurden seitdem nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a und b AufenthG erteilt. Der Paritätische Gesamtverband hat nun eine Arbeitshilfe für Beratungsfachkräfte herausgegeben, die die rechtlichen Regelungen näher erläutert und die einzelnen Voraussetzungen inkl. der Hürden und Möglichkeiten bei der Erteilung – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung – detailliert vorstellt.

Sie Arbeitshilfe erhalten Sie auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes unter:
http://www.der-paritaetische.de/publikationen/die-bleiberechtsregelungen-gemaess-25a-und-b-des-aufenthaltsgesetzes-und-ihre-anwendung/

 

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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