Die Aufarbeitungskommission hat ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Institutionen grundlegend überarbeitet. Der aktualisierte Ratgeber richtet sich an Organisationen und bietet praxisnahe Hinweise zu Vorgehensweisen, rechtlichen Aspekten, der Beteiligung Betroffener sowie zur Entwicklung von Schutzkonzepten. Er basiert auf Erfahrungen aus zahlreichen Aufarbeitungsprozessen sowie auf einem Dialog zwischen Betroffenen, Institutionen und Wissenschaft und legt besonderen Wert darauf, die Perspektiven der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. Hintergrund ist das am 1. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das Aufarbeitung sexualisierter Gewalt auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene fördern soll.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Aufarbeitungskommission unter:
https://www.aufarbeitungskommission.de/mediathek/empfehlungen-zur-aufarbeitung/
Quelle: Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs