Asylpaket II: Familiennachzug weiterhin ausgesetzt

Junge Flüchtlinge

Es bleibt dabei: Nur in Härtefällen kann minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutz ein Nachzug der Eltern erlaubt werden. Dies entschieden nun der Justiz- und der Innenminister. Über das Vorliegen eines Härtefalls - „bei dringenden humanitären Gründen“ - entscheide das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenminsterium. In einem früheren Gesetzesentwurf waren unbegleitete Minderjährige von einer Beschränkung beim Familiennachzug ausgenommen gewesen, bevor sie in der überarbeiteten Fassung Anfang Februar herausgenommen wurden.

Stellungnahmen und Kommentare zu dem Asylpaket II erhalten Sie unter anderem unter:

Tagesschau:
https://www.tagesschau.de/inland/familiennachzug-zahlen-101.html

Deutscher Caritasverband:
http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/eingeschraenkter-familiennachzug-erschwe

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:
http://www.b-umf.de/images/20160202_Stellungnahme_des_Bundesfachverband_unbegleitete_minderj%C3%A4hrige_Fl%C3%BCchtlinge_zum_Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Einf%C3%BChrung_beschleunigter_Asylverfahren.pdf

Deutsches Institut für Menschenreche:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-zentrale-regelungen-im-asylpaket-ii-sind-menschenrechtswidrig-institut-legt-stel/

 

Quelle: tagesschau.de (https://www.tagesschau.de/inland/familiennachzug-einzelfallpruefungen-101.html)

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC