Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Gesundheit

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken, und die Werbung hierfür verbieten soll. Nicht nur die WHO sondern auch der Weltärztebund und andere Organisationen haben in der Vergangenheit erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sei und hierfür keine Indikation für eine „Therapie“ bestehe. Sogenannte Konversionstherapien seien zudem als Menschenrechtsverletzung zu beurteilen und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html

Quelle: Mitteilung des Bundesgesundheitsministerium vom 06. Mai 2020

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