Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) für Träger von SGB II- und SGB III-Angeboten

Corona

Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sollen soziale Dienste und Einrichtungen, die durch die Corona-bedingten Beschränkungen existentiell gefährtet sind, unterstützt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat für Träger mit laufenden Maßnahmen zum Stichtag 16.03.2020 Informationen und Unterlagen veröffentlicht, wie ein Zuschuss beantragt werden kann, wenn eine Existenzsicherung nicht über vorrangige Mittel erfolgen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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