BA: Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und der Weiterführung von Maßnahmen

Jugendberufshilfe

Die Bundesagentur für Arbeit hat für soziale Dienstleister Informationen zusammengestellt, wie auf Basis des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) Zuschüsse beantragt werden können. Desweitern hat die BA Hinweise zur Weiterführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen veröffentlicht und Erklärungsvordrucke zur Weitervergütung von Maßnahmen eingestellt.

Hinweise der BA zu der Beantragung von Zuschüssen erhalten Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz

Zur Weiterführung von Maßnahmen gelangen Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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