BA: Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und der Weiterführung von Maßnahmen JugendberufshilfeDie Bundesagentur für Arbeit hat für soziale Dienstleister Informationen zusammengestellt, wie auf Basis des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) Zuschüsse beantragt werden können. Desweitern hat die BA Hinweise zur Weiterführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen veröffentlicht und Erklärungsvordrucke zur Weitervergütung von Maßnahmen eingestellt.Hinweise der BA zu der Beantragung von Zuschüssen erhalten Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetzZur Weiterführung von Maßnahmen gelangen Sie unter:https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen Quelle: Bundesagentur für Arbeit