Viele junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf werden in der Sozialpolitik von mehreren Akteuren betreut. Die relevantesten Rechtskreise, die hier zuständig sind, sind das SGB II (Grundsicherung), das SGB III (Arbeitsförderung) und das SGB VIII (Jugendhilfe). Zur besseren Verzahnung dieser Schnittstellen wurden Jugendberufsagenturen eingerichtet, die jedoch nicht nach einem einheitlichen Konzept arbeiten. So wurden im Mai 2019 bundesweit 372 Kooperationsmodelle verzeichnet. Um die Kooperation und die gemeinsame Arbeitsqualität der beteiligten Akteure in den Jugendberufsagenturen zu unterstützen, hat die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag ein Verfahren zur Selbstbewertung entwickelt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Jugendberufsagenturen/selbstbewertungstool-jba.html
Quelle: Meldung vom 02.07.2019 / überaus – Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf am BIBB