Vermittlungsvorrang darf nicht für junge Menschen ohne Berufsabschluss gelten

Arbeit

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sollen erwerbsfähige Menschen wieder vorrangig in Arbeit vermittelt werden. Offen bleibt, ob dieser Vermittlungsvorrang auch für junge Menschen ohne Berufsabschluss gelten soll. In einer Stellungnahme fordert unsere Kollegin Sarah Mans, dass für junge Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss Qualifizierung und Ausbildung vorrangig sein müssten. Laut einem IAB-Bericht haben über drei Viertel der arbeitslosen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren keinen Berufsabschluss, was ihre Chancen auf langfristige Beschäftigung deutlich verringert. Besonders in wirtschaftlich schwächeren Regionen schützt eine abgeschlossene Ausbildung effektiv vor Arbeitslosigkeit. Fachkräfte der Jugendberufshilfe betonen allerdings, dass Qualifizierungsmaßnahmen, berufsvorbereitende Angebote und sozialpädagogische Begleitung für junge Menschen mit komplexen Problemlagen keine „Umwege“, sondern oftmals notwendige Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration sind. Wichtig dabei sind individuelle, zeitlich flexible und pädagogisch begleitete Maßnahmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAG KJS unter:
https://jugendsozialarbeit.news/vermittlungsvorrang-darf-nicht-fuer-junge-menschen-ohne-berufsabschluss-gelten/

 

Quelle: LAG KJS NRW im Netzwerk der BAG KJS

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