Etliche Fachverbände wie der der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) kritisieren die Forderung der CDU nach einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters und einer stärkeren Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende. Sie betonen, dass das Jugendstrafrecht effektiver zur Prävention und Resozialisierung beiträgt als das allgemeine Strafrecht. Die Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeit sei eine populistische „Schein-Lösung“, die wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht und keine abschreckende Wirkung habe. Besonders problematisch sei die Verbreitung falscher Informationen, etwa dass die Schweiz das Strafmündigkeitsalter gesenkt habe – tatsächlich wurde es dort von sieben auf zehn Jahre angehoben. Minderjährige begehen Gewalttaten meist impulsiv, weshalb ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit entwicklungsbedingt nicht mit der von Erwachsenen vergleichbar ist. Die Fachverbände fordern die CDU auf, sich wieder wissenschaftlich fundierten Lösungen zuzuwenden und stattdessen Konzepte für besseren Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.
Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) erhalten Sie unter:
https://www.dgkjp.de/aktuelle-thesen-zur-strafmundigkeit-durch-den-cdu-generalsekretar/
Die Stellungnahme der Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) erhalten Sie unter:
https://www.dvjj.de/aktuelles/2025/02/13/dvjj-fordert-keine-aenderungen-der-altersgrenzen-im-jugendstrafrecht/
Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) / Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP)