Das Kinder und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG – KJFÖG) legt fest, dass die Landesregierung für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen hat. Die jetzt veröffentlichten Richtlinien geben genauere Informationen zu den einzelnen Förderpositionen.
Sie erhalten die Richtlinien im Anhang.
Die LAG Katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW hat die Richtlinien nochmals in einer Broschüre übersichtlich zusammengefasst. Diese erhalten Sie unter:
http://www.lag-kath-okja-nrw.de/im-blickpunkt-die-neuen-kjfp-richtlinien/
Quelle: Ministerialblatt (MBl. NRW.) - Ausgabe 2014 Nr. 37 vom 19.12.2014 Seite 803 bis 824 auf http://www.recht.nrw.de / LAG Katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW