Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2019 den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Sanktionen im SGB II aufgefordert. Mit der Einführung eines Bürgergeldes möchte die neue Bundesregierung die Mitwirkungspflichten neu regeln. Bis dahin soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen bis Jahresende aussetzen.
Weitere Information erhalten Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-regelung-eines-sanktionsmoratoriums.html
Quelle: Bundeministerium für Arbeit und Soziales