Mitwirkung in der Jugendhilfe

Jugendhilfe

Oftmals werden Hilfen für junge Volljährige aufgrund „fehlender Mitwirkung“ beendet. Nicht klar ist jedoch, wann genau von „fehlender Mitwirkung“ gesprochen werden kann, an welcher Stelle die „fehlende Mitwirkung“ eigentlich sehr deutlich einen Unterstützungsbedarf junger Menschen anzeigt und ob es überhaupt eine Pflicht zur Mitwirkung gibt. Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. hat im Oktober d.J. ein Fachgespräch durchgeführt und nun unterschiedliche Informationen und Materialien aus der Veranstaltung auf seiner Seite veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe unter:
https://www.brj-berlin.de/veranstaltungen/fachgespraeche/#toggle-id-1

 

Quelle: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

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