Dokumente für Institutionen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Fachkräfte und Helfende aus der Ukraine beschäftigen möchten

Ukraine

Aktuell wollen sich viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen bei der Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ehren- oder hauptamtlich engagieren und können dadurch in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Hilfestellung sein. Aufgrund zahlreicher Anfragen, wie Träger der Jugendhilfe dem Führungskräfteerfordernis nach § 72a SGB VIII gerecht werden können, wenn sie beabsichtigen, engagierte Erwachsene aus der Ukraine einzubeziehen bzw. einzusetzen, hat die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW Merkblätter und Vorlagen in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt. Diese sollen einen Weg aufzeigen, wie den gesetzlichen Erfordernissen des Kinder- und Jugendschutzes in der Praxis nachgekommen werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der AJS NRW unter:
https://ajs.nrw/ukraine-krise/

 

Quelle: AJS NRW

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