NRW: Aufruf "Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung"

Arbeit

Weiterbildungsträger in NRW sind aufgerufen, eine Interessensbekundung für zusätzliche Bildungsangebote einzureichen, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit von Teilnehmer_innen sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern. Die Interessenbekundungen können vom 01.03. bis 20.03.2016 für Maßnahmen, die zwischen dem 01.08.2016 und 31.07.2017 beginnen, gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Arbeitsministeriums NRW unter:
https://www.mais.nrw/aufruf_weiterbildung

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW

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