Jugendberufsagenturen (JBA) sollen seit 2013 als Kooperation von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit unterstützen, werden jedoch regional sehr unterschiedlich umgesetzt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat deshalb sechs Forderungen für eine jugendgerechte Weiterentwicklung formuliert, insbesondere mit Blick auf junge Menschen in besonderen Lebenslagen. Zentrale Forderung ist eine verbindliche Beteiligung junger Menschen an Planung, Gestaltung und Beratung, damit Angebote lebenswelt- und bedarfsorientiert ausgestaltet werden. Zudem braucht es jugendgerechte Zugänge – analog wie digital – sowie aufsuchende und niedrigschwellige Strukturen, um auch schwer erreichbare Jugendliche einzubeziehen. Rechtskreisübergreifende, flexible und zeitnah verfügbare Förderangebote sollen ganzheitliche Unterstützung ermöglichen, wobei insbesondere die Rolle der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII gestärkt werden muss. Schließlich werden bundesweite Mindeststandards, eine gleichberechtigte Kooperation aller Rechtskreise sowie ein datenschutzkonformer, vereinfachter Datenaustausch gefordert, um Qualität, Transparenz und Wirksamkeit der JBA langfristig zu sichern.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbunds unter:
https://jugendsozialarbeit.de/themen/ausbildung-und-beruf/jugendgerechte-weiterentwicklung-von-jugendberufsagenturen/
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit