Neue Richtlinien für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen

jsa aktuell

Liebe Leserin, lieber Leser,

im November vergangenen Jahres hatte ich selber die Möglichkeit, die Anliegen der Jugendsozialarbeit im Zusammenhang mit der Vergaberechtsänderung mit Wirtschaftspolitikern im Deutschen Bundestag zu diskutieren. Aus Sicht der Wirtschaftspolitik ist der Bereich der sozialen Dienstleistungen nur ein ganz kleiner Bereich im Gesamtbereich des Vergaberechts. Diese „Arbeitsmarkt-Dienstleistungen“ bilden jedoch den größten Teil des Handlungsfeldes der Jugendberufshilfe. Und die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit wird seitens der Träger schon seit Längerem kritisiert. Nun hat also der deutsche Gesetzgeber pünktlich seine Hausaufgaben erfüllt, die ihm das EU-Parlament aufgegeben hatte.

Es ist fast genau ein Jahr her, dass uns Ulrike Hestermann (Internationaler Bund - IB), im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit federführend mit dem Thema „Vergabe“ betraut, in jugendsozialarbeit aktuell über die EU-Richtlinie zur Vergaberechtsmodernisierung und die möglichen Veränderungen für junge Menschen informiert hat. Ihr damaliges Fazit: „Der „große Wurf“ also ist mit realistischem Blick nicht zu erwarten.“ Ein sehr realistischer Blick, wie sich in dieser Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuell zeigt.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den Artikel 'Neue Richtlinien für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen' erhalten Sie im Anhang.

 

Quelle: Christian Hampel / LAG KJS NRW

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