Anerkennung beruflicher Abschlüsse in NRW - Welche Chancen bietet das neue Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen?

Jugendmigrationsdienste

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

wer in Deutschland lebt bzw. nach Deutschland eingewandert ist, aber seinen Schul-, Berufs- oder Studienabschluss im Ausland absolviert hat, steht sehr häufig vor einem Problem: Der Abschluss gilt nicht als gleichwertig oder er wird nicht anerkannt. Infolgedessen sind Menschen mit ausländischen Abschlüssen viel zu oft unterqualifiziert beschäftigt oder arbeitslos.

Erleichterung soll seit Anfang des Jahres ein neues Gesetz bringen: Am 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Fest-stellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten. Damit verbindet sich die Hoffnung, Menschen mit Migrationshintergrund besser in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren zu können.

Mit dem Anerkennungsgesetz NRW, das demnächst vom Landtag verabschiedet wird, sollen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Überprüfung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auch für die in NRW landesrechtlich geregelten Berufe geschaffen werden. In der Arbeit vor Ort gibt es jedoch noch viele offene Fragen. Jugendsozialarbeit aktuell nennt die wichtigsten Neuerungen und benennt bestehende Herausforderungen für die Praxis.

Den Artikel erhalten Sie im Anhang.

Quelle: Christine Müller / LAG KJS NRW

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