IN VIA Deutschland fordert geschlechtsspezifische Verfolgung als Schutzgrund im Asylverfahren

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IN VIA Deutschland nutzt den Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, um auf die langfristigen Folgen dieser Praxis aufmerksam zu machen. Der Verband fordert eine Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Schutzgrund in Asylverfahren und den Schutz betroffener Mädchen und Frauen. Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, kämpfen oft lebenslang mit den Folgen, insbesondere wenn sie aus ihrem Heimatland fliehen und keine angemessene Unterstützung im Asylverfahren erhalten. Obwohl Genitalverstümmelung in Deutschland als geschlechtsspezifischer Schutzgrund anerkannt ist, wird dies in Asylverfahren oft nicht ausreichend berücksichtigt. Die Sensibilisierung der Entscheidungsträger für dieses Thema ist dringend erforderlich, so IN VIA. Es ist wichtig, geschlechtsspezifische Asylgründe angemessen zu berücksichtigen und zu behandeln. In Nordrhein-Westfalen leben schätzungsweise 22.000 betroffene Frauen und knapp 4.000 potenziell gefährdete Mädchen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von IN VIA Deutschland unter:
https://www.invia-deutschland.de/presse/presse/genitalverstuemmelung-betroffene-frauen-

Das Land NRW fördert zudem mehr Präventionsangebote:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-foerdert-mehr-praeventionsarbeit-gegen-weibliche

 

Quelle: IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V. / Pressemitteilung der Landesregierung vom 06.02.2024

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