In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt die Bundesregierung, dass seit April 2012 zwölf Jugendwohnheime einen Antrag auf Förderung nach den Paragrafen 80 a und b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gestellt haben. Zwei Anträge aus Nordrhein-Westfalen wurden bewilligt, zehn weitere werden noch geprüft.
Die Antwort der Bundesregierung (17/13512) erhalten Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/135/1713512.pdfDie Kleine Anfrage (17/13332) der Fraktion Die Linke erhalten Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/133/1713332.pdfQuelle: Heute im Bundestag Nr. 307 vom 06.06.2013