Hildesheimer Erklärung: „Schulsozialarbeit für alle jungen Menschen stärken“

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene möchten ihre Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen und sich in Gemeinschaften erproben. Schulen bieten dafür einen stabilen Rahmen als Orte des Lernens und Lebens. Diese Funktion wird durch sozialpädagogische Angebote wie der Schulsozialarbeit (§13a SGB VIII) sinnvoll ergänzt. Sie arbeitet inhaltlich, methodisch und personell nach den fachlichen Prinzipien der Sozialen Arbeit und Kinder- und Jugendhilfe. Der Bundeskongress Schulsozialarbeit 2026 fordert in seiner „Hildesheimer Erklärung“, Schulsozialarbeit auch unter weiterhin herausfordernden Bedingungen als professionelles, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Angebot für alle jungen Menschen abzusichern. Die Erklärung kann von weiteren Institutionen und Personen unterzeichnet werden.

Die Erklärung erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit unter:
https://www.kv-schulsozialarbeit.de/wp-content/uploads/2026/03/Hildesheimer-Erklaerung-Buko_kleiner_2-Seiten_ohne-Schnittmarken.pdf

Zum Unterzeichnen gehen Sie auf die Webseite des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit unter:
https://www.kv-schulsozialarbeit.de/

 

Quelle: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit

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