Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Arbeit

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 01.03.2020 in Kraft tritt, will sich Deutschland stärker für Arbeitskräfte aus Drittstaaten öffnen. Ihnen soll die Arbeitsplatzsuche und Visaerteilung erleichtert werden. Der Mediendienst Integration hat die wichtigsten Zahlen und Fakten zum neuen Gesetz zusammengefasst. Das Bundesinnenministerium hat zudem Anwendungshinweise veröffentlicht, die auch Hinweise bzgl. des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung geben.

Das Infopapier “Zahlen & Fakten zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz“ erhalten Sie unter:
https://mediendienst-integration.de/artikel/was-aendert-sich-mit-dem-neuen-gesetz.html

Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Sie unter:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html

 

Quelle: Mediendienst Integration / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

 

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