Positionspapier zu Fallkonferenzen in der Jugendstrafrechtspflege StraffälligkeitDer Vorstand der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) hat ein Positionspapier zu den sogenannten Fallkonferenzen beschlossen. Darin wird die Frage erörtert, ob eine gesetzliche Regelung einzelfallbezogener Konferenzen notwendig ist, und auf die Probleme verwiesen, die dabei bzgl. des Datenschutzes und der rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien im Strafrecht auftreten können. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Fachverbands für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik unter:http://www.dbh-online.de/?id=564Quelle: Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik