Video-Tutorial: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

Straffälligkeit

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Jugendliche, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, wurden seit 2019 weitreichende Änderungen im Jugendstrafverfahren eingeleitet. Betroffen sind vor allem die Unterrichtungs- und Belehrungspflichten, die Anwesenheitsrechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter*innen, die Bestellung von Pflichtverteidiger*innen, die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren sowie die Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Der DVJJ hat fünf Video-Tutorials erstellt, in der die Gesetzesänderungen erläutert und ihre möglichen Konsequenzen für die Praxis des Jugendstrafverfahrens dargestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des DVJJ unter:
https://www.dvjj.de/umsetzung-der-eu-richtlinie-2016-800/

 

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

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