Schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, die nach dem § 16 h SGB II gefördert werden, wieder an das Schul- und Ausbildungssystem herangeführt werden. Die Jobcenter können so neue, zusätzliche Unterstützungsleistungen schaffen, die es ermöglichen, diese jungen Menschen zu erreichen und mit ihnen zu arbeiten. Mit seinen Empfehlungen wirbt der Deutsche Verein dafür, dass die Öffnung des SGB II für diese Zielgruppe und Leistungen als Impuls genutzt wird, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen – insbesondere der Jugendhilfe - zu verbessern. Die Publikation gibt organisatorische und fachliche Hinweise, wie die Umsetzung des § 16 h SGB II und die Zusammenarbeit gelingen kann.
Die Empfehlung erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Vereins unter:
https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2017-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-umsetzung-des-16h-sgb-ii-foerderung-schwer-zu-erreichender-junger-menschen-2638,1291,1000.html
Quelle: Empfehlung des Deutschen Vereins vom 6. Dezember 2017