NRW: CoronaSchVO und FAQ rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 26.05.2021)

Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 28.05.21) aktualisiert. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 15.05.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 26.05.21).

In der FAQ-Liste wurden folgende Punkte eingefügt bzw. aktualisiert:

  • 1.7: Aktualisierte Informationen zur Testpflicht von Betreuer*innen, Aufsichts- und Anleitungspersonen.
  • 1.29: Informationen zu vollständig geimpften oder genesenen jungen Menschen. 
  • 1.30: Informationen zu vollständig geimpften oder genesenen jungen Menschen über 18. Jahre.
  • 2.5: Regelungen für Ferienfahrten /-reisen in andere (Bundes-)Länder. WICHTIG: Aktuell sind Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Ferienfahrten und –reisen noch untersagt. Neue Regelungen sollen noch im Mai in Kraft treten (Stand 25.05.2021)
  • 3.3: Aktualisierte Informationen zur Maskenpflicht in Angeboten der Jugendförderung.


Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 12. Mai 2021 in der bis zum 27. Mai 2021 gültigen Fassung:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210521_coronaschvo_ab_22.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 26. Mai 2021 in der ab dem 28. Mai 2021 gültigen Fassung:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210526_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

 

Die FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 40. Fortschreibung vom 26.05.2021 erhalten Sie auf der Webseite der LAG JSA NRW unter:
https://jugendsozialarbeit-nrw.de/wp-content/uploads/2021/05/210526_40.-FAQ_Corona_JuFoe_MKFFI-LJAE-G5.pdf
 

Den Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 15.05.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/KORREKTUR_30._Erlaeuterungserlass_CoronaSchVO_und_IfsG_ab_15.05.2021.pdf
 

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Jugendförderung erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LWL / LAG JSA NRW

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