NRW: CoronaSchVO und FAQ rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 05.10.2021)

Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (Stand: 08.10.2021) aktualisiert. Die Landesjugendämter veröffentlichen den zur CoronaSchVO gehörigen Erlass des Jugendministeriums (Stand: 24.08.21) und die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 05.10.21).

 

In der FAQ-Liste wurden folgende Punkte eingefügt bzw. aktualisiert:

  • Schüler*innen gelten in den Ferien (11.10 - bis 24.10.2021) nicht als getestet. Zur Teilnahme an Angeboten ist daher ein negativer Testnachweis oder ein beaufsichtigter Schnelltest notwendig (sehen sie insb. in Punkt 1.3 und 1.8 der FAQ)
  • Im Rahmen von Tanz- und Gesangsangeboten ist nun neben einem PCR-Test als Zugang auch negativer Antigen-Schnelltest zulässig, der nicht älter als 6 Stunden ist.
  • Auch sind Erläuterungen für Ferienfreizeiten sowie Ferienreisen enthalten (s. Punkt 1.3 sowie 2.1 der FAQ).


Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 17. August 2021 in der ab dem 08. Oktober 2021 gültigen Fassung:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211006_coronaschvo_ab_08.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Die FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung – 51. Fortschreibung vom 05.10.2021 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/211001_51._Fortschreibung_der_FAQ_Corona_JuFo_MKFFI-LJAE-G5.pdf

Den Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 24.08.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/dokumente_74/34._Erlaeuterungserlass_MKFFI_Jugendbildung__CoronaSchVO_ab_23.08.21.pdf

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in der Jugendförderung erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LAG JSA NRW

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