Ausbildungsduldung 2020: Ausführliche Darstellung Teil I

Jugendberufshilfe

Die Bundesregierung hat mit dem Intergrationsgesetz erstmals für Zugewanderte die Möglichkeit eröffnet, eine dauerhafte Duldung für die Dauer und Durchführung einer Berufsausbildung zu erhalten. Mit dem „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“, das seit 01.01.2020 in Kraft getreten ist, sind Neuregelungen eingeführt worden. Das Netzwerk „Berlin hilft“ hat die Neuerungen in einer ausführlichen Übersicht dargestellt.

Die Übersicht erhalten Sie auf der Webseite des Netzwerks „Berlin hilft“ unter:
http://berlin-hilft.com/2020/02/10/ausbildungsduldung-2020-ausfuehrliche-darstellung-teil-i/

Quelle: Netzwerk „Berlin hilft“

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