BAG LJÄ: Arbeitshilfe zur Umsetzung von Frühintervention nach § 7 KCanG

Gesundheit

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe verändert. Während Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert wurde, bleibt der Konsum für Minderjährige weiterhin verboten, wobei stärker auf pädagogische Frühintervention gesetzt wird. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat dazu eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die insbesondere Fachkräfte im Umgang mit Cannabisauffälligkeiten bei Minderjährigen unterstützt. Die Publikation erläutert rechtliche Grundlagen, beschreibt Aufgaben und Abläufe der beteiligten Akteure und gibt Hinweise zur Einschätzung von Konsumverhalten und Gefährdung. Zudem enthält sie praxisnahe Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit Schulen, Suchthilfe und Präventionsstellen sowie Materialien für die praktische Umsetzung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAG Landesjugendämter unter:
https://www.bag-landesjugendaemter.de/de/neues/arbeitshilfe-fruehintervention-bei-cannabisauffaelligkeiten-minderjaehriger/

 

Quelle: BAG Landesjugendämter

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