Die BAG KJS kritisiert scharf das geplante Aussetzen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, da es besonders schutzbedürftige Kinder, Jugendliche und Familien unverhältnismäßig belastet. Sie sieht darin eine symbolpolitische Maßnahme zulasten einer vulnerablen Gruppe, die grundlegende Menschen- und Kinderrechte verletzt. Familiennachzug bedeutet für Geflüchtete Stabilität, Geborgenheit und ist für deren Integration essenziell – insbesondere nach traumatischen Fluchterfahrungen. Die BAG KJS verweist auf geltende internationale und nationale Schutzrechte wie die UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz, die ein familiäres Zusammenleben garantieren. Ein tatsächlicher Einfluss auf „illegale Migration“ besteht laut BAG KJS nicht, da der Familiennachzug ohnehin bereits stark reguliert und zahlenmäßig begrenzt ist. Deshalb fordert sie die Bundesregierung auf, die Obergrenze abzuschaffen, einen Rechtsanspruch auf Geschwisternachzug einzuführen und den Schutz der Familie zum Maßstab ihrer Entscheidungen zu machen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAG KJS unter:
https://www.bagkjs.de/familiennachzug-ausweiten-statt-aussetzen/
Quelle: Position der BAG KJS vom 27.05.2025