Erweiterte Förderung in bundesweiten Notfalllagen durch das Bundesausbildungsgesetzes möglich

Finanzielle Förderung

Viele Auszubildende und Studierende haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und sind dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz, das im September durch den Deutschen Bundestag angenommen wurde, wird der Bundesregierung ermächtigt, im Fall einer bundesweiten Notfalllage - wie der Corona-Pandemie - auch solche Personen vorübergehend zu fördern, die dazu eigentlich nicht berechtigt sind. Dazu zählen u.a. Schüler*innen in einer förderungsfähigen Ausbildung oder Studierende. Damit soll entgegengewirkt werden, dass Ausbildungen sich verzögern, abgebrochen oder gar nicht erst begonnen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMBF unter:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2022/05/180522-BafoeG.html

Und auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-899798


Quelle: BMBF / Deutscher Bundestag

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