Mit dem "Ausbildungsprogramm NRW" fördert die Landesregierung seit 2018 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht. Für Förderphase 2021 – 2027 können Bildungsträger nun ihre Bewerbungen bis spätestens zum 23. Februar 2021 (Dienstschluss) im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Arbeitsministeriums NRW unter:
https://www.mags.nrw/esf-aufrufe
Quelle: MAGS NRW