Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG Rechtliches-SGB2-SGB3Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Wohngeld. Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Rechtsanwalt Joachim Schaller hat seine Skripte zur Ausbildungsförderung aktualisiert (Stand: April 2021).Das Skript zu „SGB II und Ausbildungsförderung“ erhalten Sie unter:http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/SGB_II_und_Ausbildungsfoerderung.pdfDas Skript zu „BAföG für Ausländer“ erhalten Sie unter:http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/BAfoeG-fuer-Auslaender.pdfDas Skript zu „Wohngeld für Auszubildende“ erhalten Sie unter:http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/Wohngeld-fuer-Auszubildende.pdfWeitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von Joachim Schaller unter:http://www.recht-auf-studienplatz.de/ Quelle: Webseite “Recht auf Studienplatz“ von Joachim Schaller