Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Rechtliches-SGB2-SGB3

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Einschätzung von Jobcenter-Beschäftigten zu verschiedenen Elementen des Bürgergeldes

06.12.2024

Das Bürgergeld, eingeführt 2023 als umfassende Reform der Grundsicherung, hat mittlerweile weitere Anpassungen erfahren. Beschäftigte der Jobcenter wurden zu ihren Einschätzungen und Erfahrungen befragt. Sie bewerten einige Instrumente wie das Einzelcoaching und den sozialen Arbeitsmarkt, die gezielt auf schwer vermittelbare Personen zugeschnitten sind, positiv, während z. B. der sogenannte Job-Turbo für Geflüchtete kritisch gesehen wird. Der Job-Turbo steht in der Kritik, da er einerseits hinter den Zielen wie Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung zurückbleibt und andererseits zu einer Arbeitsüberlastung durch enge Vorgaben und zusätzliche Bürokratie führt. Positiv hervorgehoben wird der Verzicht auf die Anrechnung von Einkünften aus Ferienjobs und Ehrenämtern, da dies Anreize für ehrenamtliches Engagement und den Übergang in Beschäftigung schafft. Die Einschätzungen der Jobcenter-Mitarbeitenden verdeutlichen, was aus ihrer Sicht gut funktioniert und wo Reformbedarf besteht.

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Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II

29.11.2024

Um die Gruppe der entkoppelten jungen Menschen stärker in den Fokus zu nehmen und zu unterstützen, wurde vor einigen Jahren das Instrument der „Förderung schwer zu erreichender junger Menschen“ nach § 16h SGB II eingeführt. In ihrem aktuellen Heft „Beiträge zur Arbeits- und Sozialpolitik 2024/25“ skizziert die G.I.B. in verschiedenen Beiträgen die soziale Situation dieser Zielgruppe und verweist auf die notwendigen Bedarfe, die sich hierbei zeigen. Wohnungslosigkeit spielt eine besondere Rolle, da in NRW etwa 8.000 junge Menschen unter 25 Jahren ohne Unterkunft leben, was eine enge Zusammenarbeit zwischen kommunalen Akteuren wie Sozialhilfeträgern, Jobcentern und Jugendämtern erfordert. Die Leistungen nach § 16h SGB II können die Lebenssituation dieser jungen Menschen stabilisieren und das Risiko von Wohnungslosigkeit verringern.

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Stellungnahme zum SGB III–Modernisierungsgesetz aus Sicht der Jugendsozialarbeit

25.10.2024

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz) Der Entwurf sieht eine stärkere Unterstützung junger Menschen im Übergang in Ausbildung und Beruf sowie die Förderung der Kooperation zwischen Rechtskreisen vor, was der Kooperationsverbund grundsätzlich begrüßt. Er äußert jedoch u.a. Bedenken, dass geplante Veränderungen zu Lasten der Jugendhilfe und Jobcenter gehen könnten und spricht sich gegen die Verlagerung steuerfinanzierter Leistungen in die beitragsfinanzierte SGB III-Versicherung aus.  Zudem sei eine stärkere Koordination und klare Regelungen zur gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendhilfe notwendig. Gefordert wird außerdem, die Expertise der Jugendhilfe in der Beratung und Begleitung junger Menschen zu verankern und eine entsprechende Finanzierung der Kooperationen sicherzustellen.

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