NRW: CoronaSchVO und FAQs rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand 12.01.2021)

Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" aktualisiert. Die Landesjugendämter haben den dazu gehörigen Erlass des Jugendministeriums und die aktualisierte FAQ-Liste veröffentlicht. Diese werden auf den angegebenen Seiten regelmäßig aktualisiert.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Den Erlass und die FAQ-Liste vomc11.01.2021 erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

Den Erläuterungserlass des MKFFI NRW vom 11.01.2021 zur aktuellen CoronaSchVO NRW finden Sie auf der Webseite des LWL unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/ef/a5/efa51c85-eaf8-4277-96b4-05e9bd0b3c71/2020-12-16_20_erlaeuterungserlass_coronaschvo.pdf

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW / LVR / LWL

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