Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - SGB VIII-Reform

Jugendhilfe

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SGB VIII-Änderungsgesetz weiter offen

29.09.2017

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (BT-Drs. 18/12330), das bereits vom Bundestag beschlossen worden war, wurde auch am 22.09.2017 von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Es bleibt nun weiterhin offen, wie es mit dem Änderungsgesetzt weitergeht. Trotz des Beginns einer neuen Legislaturperiode kann es in einer der nächsten Bundesratssitzungen wieder aufgerufen und darüber abgestimmt werden.

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Jugendhilfe

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Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen weiterhin offen

14.07.2017

Das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (BT-Drs. 18/12330), das am 30.06.2017 im Bundestag beschlossen worden war, sollte ursprünglich am 07.07.2017 im Bundesrat verabschiedet werden. Kurzfristig wurde der Tagesordnungspunkt allerdings von der Tagesordnung abgesetzt und kann frühestens wieder in der Sitzung am 22.09.2017 verhandelt werden. Nicht wenige Experten plädieren aber für einen grundsätzlich neuen Gesetzentwurf in der nächsten Legislaturperiode.

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Jugendwohnen

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Unterschriftenaktion gegen die Änderungen des § 13, 3 SGB VIII (Jugendwohnen)

02.06.2017

Der Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vom April d. J. sieht vor, die Hilfen für junge Menschen im Jugendwohnen einzuschränken. Demnach würden zukünftig Schülerinnen und Schüler, Teilnehmende in Maßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie minderjährige und junge volljährige Auszubildende mit Bedarf nach sozialpädagogisch begleitetem Wohnen von diesem Angebot ausgeschlossen werden. Deutschlandweit wären ca. 200.000 junge Menschen von dieser Änderung betroffen. Das Kolpingwerk Deutschland, der Verband der Kolpinghäuser und AUSWÄRTS ZUHAUSE haben zum 1. Juni 2017 eine Unterschriftenaktion von Bewohner_innen in Einrichtungen des Jugendwohnens gegen diese Gesetzesänderung gestartet.

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Jugendwohnen

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Jugendwohnen für alle Auszubildenden erhalten

05.05.2017

Am 12. April 2017 wurde der Entwurf der Bundesregierung zur Reform des SGB VIII (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen) vorgelegt. Im Vergleich zur bisherigen Regelung beschränkt dieser Entwurf die Hilfen des Jugendwohnens nach § 13 (3) SGB VIII auf jene jungen Menschen, deren „Ausbildung nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird“. Diese neue Regelung würde bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler, Teilnehmende in Maßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie minderjährige und junge volljährige Auszubildende mit Bedarf nach sozialpädagogisch begleitetem Wohnen von diesem Angebot ausgeschlossen wären. Die BAG KJS kritisiert in einem Appell diese Neuformulierung des § 13 (3) SGB VIII und fordert, von kurzfristigen gesetzlichen Veränderungen Abstand zu nehmen und die bewährten Angebote des Jugendwohnens nicht zu gefährden.

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