Vergaberecht

Wenn der Staat Geld ausgibt, soll er das sparsam und wirtschaftlich tun. Da auch im Sozialwesen verschiedene Anbieter miteinander konkurrieren, soll durch Wettbewerb das günstigste und beste Angebot ermittelt werden. Grundlagen und konkrete Verfahrenswege regelt das deutsche Vergaberecht, das sich im Zuge der europäischen Integration allerdings stark verändert hat. Zu seinen Instrumenten zählen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie regeln, wie in Deutschland öffentliche Aufträge ausgeschrieben und vergeben werden. Das betrifft im Angebotsspektrum der Jugendsozialarbeit vor allem Maßnahmen der Arbeitsförderung im Rahmen des SGB III.

Allerdings bedeuten Sparsamkeit und Wettbewerb nicht immer, dass sich das inhaltlich und pädagogisch beste Angebot durchsetzt. Deshalb engagiert sich die Jugendsozialarbeit schon seit Jahren dafür, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Qualität stärker berücksichtigt wird. Dazu zählen insbesondere die Qualifikation und Erfahrung des Personals in berufsbildenden Maßnahmen, die örtliche Vernetzung und Kooperationsstrukturen der Maßnahmeträger sowie der Erfolg und die Qualität von bereits erbrachten Leistungen. Diese sollten als besondere Zuschlagskriterien eine größere Rolle spielen.

Relevante Informationen und Änderungen rund um das Vergaberecht tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Vergaberecht

Teaser I

Neue EU-Richtlinie - Vergaberechtsmodernisierung. Was wird sich für die Förderung von Jugendlichen ändern?

23.07.2015

jugendsozialarbeit aktuell Nr. 135 / 2015

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Assistierte Ausbildung

Jugendsozialarbeit kritisiert Ausschreibungspraxis zur assistierten Ausbildung

Im Rahmen des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit weist die BAG KJS auf die negativen Effekte hin, die im Zuge der ersten Ausschreibungsphase deutlich geworden sind, und fordert eine Überarbeitung des Fachkonzepts sowie der Ausschreibungsbedingen. So kritisiert die Jugendsozialarbeit neben der Vergabepraxis vor allem die inhaltlichen Veränderungen in der Leistungsbeschreibung und dem Fachkonzept gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Dadurch sei für benachteiligte Jugendliche die wichtige Phase der Ausbildungsvorbereitung verkürzt bzw. gar nicht mehr ausgeschrieben worden und die Phase der sozialpädagogischen Nachbetreuung von der Ausbildung in Beschäftigung unberücksichtigt geblieben.

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