Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Rechtliches-SGB2-SGB3

Teaser I

Wirkungen von Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Beziehern

17.02.2017

Junge Hartz-IV-Bezieher beginnen nach Sanktionen wegen Pflichtverletzungen schneller eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Nicht-Sanktionierte - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Sanktionen auch zum Rückzug vom Arbeitsmarkt und zu niedrigeren Löhnen bei der Arbeitsaufnahme führen. Zu diesen Ergebnissen kommt der IAB-Kurzbericht 5/2017, in dem die Wirkung von Sanktionen auf männliche Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren in Westdeutschland untersucht wurde.

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jsa aktuell

Teaser I

Das Projekt "Respekt" – Ein Angebot mit Zukunft

10.02.2017

jugendsozialarbeit aktuell Nr. 151 / 2017

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