Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Jugendberufshilfe

Teaser I

Einbeziehung schwer zu erreichender junger Menschen in die Grundsicherung – eine Erfolgsgeschichte?

06.11.2020

Vor einigen Jahren wurde mit dem § 16h SGB II eine Möglichkeit geschaffen, schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene mit niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten wieder an das Schul- und Ausbildungssystem heranzuführen. Eine Studie des IAB hat nun untersucht, wie die lokalen Jobcenter mit dem § 16h SGB II umgehen, welche Maßnahmen sie anbieten und welche Probleme und Chancen damit verbunden sind. Insgesamt zeigt sich, dass schwer erreichbare junge Menschen trotz heterogener Problemlagen mit dem Angebot tatsächlich erreicht werden können - und dies vor allem dann, wenn es gelingt, die Persönlichkeit der jungen Menschen zu stabilisieren und sie an institutionalisierte Hilfen der Grundsicherung heranzuführen.

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Jugendhilfe

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AGJ: „Jugendsozialarbeit in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe“

02.10.2020

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ weist in ihrem Diskussionspapier auf die Notwendigkeit verlässlicher Angebote der Jugendsozialarbeit hin und fordert von den örtlichen Jugendhilfeträgern sowie den kommunalen Schnittstellenpartner*innen eine stärkere Wahrnehmung der Bedarfe junger Menschen und eine verbindlichere Planung und Förderung von Leistungen aus dem Bereich Jugendsozialarbeit.

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Jugendberufshilfe

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Jugendberufsagenturen als gelingende Form der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit

03.06.2020

Jugendberufsagenturen wurden geschaffen, um Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für junge Menschen unter 25 Jahren mit Förderbedarf zu bündeln. Diese rechtskreisübergreifenden Kooperation erfordert, dass die Situation und Bedarfe der jungen Menschen ganzheitlich gesehen werden. In einem Gastbeitrag beschreibt Dr. Barbara Kiepenheuer-Drechsler die Chancen und Möglichkeiten, die diese Zusammenarbeit für junge Menschen, aber auch für die beteiligten Akteure bedeutet.

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Corona

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Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) für Träger von SGB II- und SGB III-Angeboten

15.05.2020

Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sollen soziale Dienste und Einrichtungen, die durch die Corona-bedingten Beschränkungen existentiell gefährtet sind, unterstützt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat für Träger mit laufenden Maßnahmen zum Stichtag 16.03.2020 Informationen und Unterlagen veröffentlicht, wie ein Zuschuss beantragt werden kann, wenn eine Existenzsicherung nicht über vorrangige Mittel erfolgen kann.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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BA: Neue Weisungen zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II

30.04.2020

Die Bundesagentur für Arbeit hatte auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung und der Bundesländerchefs vom 16. März 2020 die Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II beschlossen. Am 15. April 2020 haben sich die Bundesregierung und Länderchefs nun auf eine schrittweise Lockerung der Kontaktbeschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen geeinigt.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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Auswirkungen für unversorgte Jugendliche im SGB III durch Gesetzesreform zum SGB IV „Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung“

13.03.2020

Der Bundestag wird am 12. und 13. März das Siebte Veränderungsgesetz des SGB IV beraten. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung ist das Einfügen eines neuen Paragraphen 31a in das Arbeitsförderungsgesetz (SGB III) geplant. So soll die Agentur für Arbeit in die Lage versetzt werden, junge Menschen, die nach der Schule keine konkrete Anschlussperspektive haben, zu kontaktieren und sie über Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zu informieren. Der erforderliche Datentransfer soll hier auf Bundesebene geregelt werden. Die Länder müssen dann noch auf ihrer Ebene entsprechende Grundlagen schaffen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert in seinem Zwischenruf dieses Vorgehen, wenn es nicht mit weiteren Maßnahmen kombiniert wird.

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Jugendberufshilfe

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Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

06.03.2020

Die Bundesregierung hat den Gesetzesänderungsentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vorgelegt. Darin wird im SGB III u. a. das derzeit befristete Förderinstrument der Assistierten Ausbildung gesetzlich verankert. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat in seiner Stellungnahme diese gesetzliche Verankerung ausdrücklich begrüßt. Als ebenfalls positiv erachtet er den vorgesehenen Rechtsanspruch auf die Übernahme von Weiterbildungskosten beim Nachholen eines Berufsabschlusses. Gleichzeitig spricht sich der Kooperationsverbund für mehr modular aufgebaute Qualifizierungsangebote und für Angebote mit zusätzlicher pädagogischer Begleitung aus, um einen erfolgreichen Abschluss vor allem bei gering qualifizierten jungen Menschen zu unterstützen.

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