Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

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NRW: Engagement für entkoppelte junge Menschen verstärken!

21.12.2018

Im Rahmen der ESF-geförderten Modellprojekte 'Chance Zukunft' und 'BergAuf!' wurden in NRW in den letzten drei Jahren etwa 1000 junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen und mit vielfachen Scheiternserfahrungen gefördert. Diese jungen Menschen sind oftmals aus allen Regelsystemen herausgefallen, befinden sich weder in Schule, Ausbildung oder Erwerbsarbeit noch beziehen sie kontinuierlich SGB II-Leistungen. Anlässlich der Abschlussveranstaltung der Modellprojekte warben nun das NRW-Arbeitsministerium und die Regionaldirektion NRW bei den Jobcentern dafür, die bisher erprobten Ansätze zu übertragen und die gesetzlichen Möglichkeiten der Förderung nach § 16 h SGB II zu nutzen. Auch wenn nicht bei allen eine deutliche Verbesserung ihrer persönlichen Situation erzielt wurde, so konnten sich viele junge Menschen durch den niedrigschwelligen und individuellen Ansatz wieder dem Regelsystem annähern. 

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Freie Wohlfahrtspflege NRW kritisiert Sanktionspraxis in den Jobcentern

28.09.2018

Die Freie Wohlfahrtspflege kritisiert in ihrem aktuellen Arbeitslosenreport, dass es 2017 in NRW wieder deutlich mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger*innen gegeben habe. Der Großteil der Sanktionen (rund 78 Prozent) erfolgte, weil Termine mit dem Jobcenter nicht eingehalten wurden. Nur etwa jede zwölfte Maßregelung wurde ausgesprochen, weil sich die Betroffenen weigerten, eine Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. Besonders hart trifft es die unter 25-jährige Leistungsbezieher, die mit einer durchschnittlichen Kürzung von monatlich 127 Euro deutlich über den Kürzungen der über 25-Jährigen mit 104 Euro monatlich liegen.

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Möglichkeiten der Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher

14.09.2018

Mit dem § 16h SGB II möchte der Gesetzgeber  schwer zu erreichende junge Menschen unter 25 Jahren besser unterstützen und fördern. Seit der Einführung vor zwei Jahren konnten bundesweit bisher nur 1500 junge Menschen erreicht werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sieht dennoch diese Möglichkeit als grundsätzlich sinnvoll an, um diese jungen Menschen zu erreichen. Aus seiner Sicht liegt die Aufgabe vor allem bei der Jugendsozialarbeit, sich um diese Zielgruppe zu kümmern. Der Kooperationsverbund setzt sich daher für eine gemeinsame Gestaltung und Finanzierung der Förderangebote nach § 16h SGB II durch das Jobcenter und die Jugendhilfe vor Ort ein. Daher hat er eine Kurzinformation veröffentlicht, mit der er sich an die  Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII wendet, um über den § 16h SGB II zu informieren und aufzuzeigen, wie es gelingen kann, gemeinsam mit dem SGB II-Träger schwer zu erreichende Jugendliche auf dem Weg in die berufliche Orientierung und Ausbildung zu unterstützen.

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Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG

07.09.2018

Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Tacheles e.V. stellt auf seiner Webseite das aktualisierte Skript zur Ausbildungsförderung von RA Schaller zur Verfügung. Ein weiteres Skript erläutert, wo und wann Wohngeldansprüche und welche weiteren Finanzierungsoptionen bestehen.

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Dokumentation: „Abgehängt oder verschwunden? Schwer erreichbare junge Menschen zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung“ 

20.07.2018

Im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit fand im Februar 2018 eine Fachtagung statt, die die Lebenslagen junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf, die den Sozialsystemen verloren zu gehen drohen oder gar schon verloren gegangen sind, beleuchtete. Es wurde zudem erörtert, wie mit Angeboten der Jugendhilfe, von Modellprojekten oder im Rahmen des § 16h SGB II gute Förderbedingungen für „abgehängte“ Jugendliche geschaffen werden können. Auch unterschiedliche Praxisbeispiele wurden vorgestellt, wie den besonderen Problemlagen der jungen Menschen begegnet werden kann. Nun ist eine umfangreiche Dokumentation dieser Fachtagung erschienen. 

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Verschärfte Sanktionsregelungen im SGB II für unter 25-Jährige abschaffen!

06.07.2018

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zur Sanktionspraxis im SGB II Ende Juni forderte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit den Blick auf die jungen Menschen zu legen. Leider ließ die Debatte das Problem der verschärften Sanktionen für U25 außer Acht. Aber genau für diese jungen Menschen haben Sanktionen besonders weitreichende Konsequenzen. Durch die Möglichkeit, die Leistungen für junge Menschen unter 25 Jahren vollkommen einzustellen, steigt die Gefahr von Obdachlosigkeit, zunehmender Armut und langfristiger Exklusion. Laut Deutschem Jugendinstitut sind zurzeit rund 37.000 junge Menschen wohnungslos bzw. haben keinen festen Wohnsitz oder leben vorwiegend auf der Straße.  Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert in seinem Zwischenruf, die verschärften Sanktionsregeln für unter-25-Jährige abzuschaffen. Diese seien weder aus pädagogischer noch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sinnvoll und zielführend.

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Arbeitshilfe: "Die Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung" 

18.05.2018

Wenn junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Ausbildung beginnen, aber ihren Lebensunterhalt nicht durch ihre Ausbildungsvergütung decken können, stehen ihnen in vielen Fällen auch keine Ausbildungsfördern oder Sozialhilfe zur Verfügung. Die Folge ist oftmals der Ausbildungsabbruch, weil das Existenzminimum nicht gesichert ist. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die detaillierte Hinweise zur Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung gibt. 

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des §16h SGB II – Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

12.01.2018

Schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, die nach dem § 16 h SGB II gefördert werden, wieder an das Schul- und Ausbildungssystem herangeführt werden. Die Jobcenter können so neue, zusätzliche Unterstützungsleistungen schaffen, die es ermöglichen, diese jungen Menschen zu erreichen und mit ihnen zu arbeiten. Mit seinen Empfehlungen wirbt der Deutsche Verein dafür, dass die Öffnung des SGB II für diese Zielgruppe und Leistungen als Impuls genutzt wird, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen – insbesondere der Jugendhilfe – zu verbessern. Die Publikation gibt organisatorische und fachliche Hinweise, wie die Umsetzung des § 16 h SGB II und die Zusammenarbeit gelingen kann.

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Vergaberecht

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Vergabemindestentgeltverordnung 2018

12.01.2018

Durch eine Änderung im SGB III im Sommer 2017 ist der vergabespezifische Mindestlohn, der ab 2018 für alle pädagogischen Mitarbeiter/innen in ausgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit gilt, angepasst worden. Zum 19.12.2017 hat das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Verordnung veröffentlicht, die die Anwendung des Vergabemindestlohns regelt.

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