Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Rechtliches-SGB2-SGB3

Übergang Schule - Beruf: Finanzierungs- und Vergabemodalitäten

Derzeit werden Angebote der Arbeitsmarktförderung, mit denen benachteiligte Jugendliche im Übergangssystem gefördert werden, in Deutschland durch ein zentrales Vergabesystem verteilt. Häufige Wechsel von Auftragnehmern und Personal prägen dadurch den Förderalltag. Benachteiligte Jugendliche brauchen jedoch verlässliche Förderstrukturen und sichere und langfristige Angebote, die bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt zur beruflichen Integration führen. Im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit hat der IB und die BAG ÖRT eine Expertise in Auftrag gegeben, die die Förderpraxis anhand ausgewählter Beispiele in Dänemark, England und Österreich beschreibt.

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