Inklusion

Normal ist, dass es Unterschiede gibt. Dieser Satz beschreibt das Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Denn dort geht es nicht darum, dass möglichst viele Menschen ein allgemein als normal angesehenes Leben anstreben, sondern dass sie ihre ganz persönlichen Potenziale entfalten können und auf ihre je eigene, spezifische Weise die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe nutzen. Inklusion will also nicht Menschen mit ganz verschiedenen Zugangsvoraussetzungen in bestimmte vorhandene Strukturen einpassen, sondern vielmehr bestehende Strukturen so verändern, dass Teilhabe für Alle möglich wird –ganz unabhängig von Geschlecht oder Alter, Herkunft oder Religion, Bildung oder Einkommen, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen Merkmalen.

Auf diese Weise profitieren von einem inklusiven Bildungssystem alle Beteiligten. Zugleich ist es aber ein weiter Weg von den Zielen und Visionen einer inklusiven Gesellschaft hin zu einem Bildungssystem und einer Arbeitswelt, die sich tatsächlich nach dieser Idee neu ausrichten. Fachwissen, praktisches Knowhow, vor allem aber finanzielle und personelle Ressourcen müssen erst noch geschaffen werden. Und obwohl die bildungspolitischen Grundsatzentscheidungen längst getroffen sind, wird über die Umsetzung engagiert gestritten.

Weiterführende Aspekte des Themas und der aktuellen Debatten finden Sie nachfolgend.

Jugendhilfe

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Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum SGB VIII-Reformprozess

21.10.2016

Nach den Fachgesprächen mit Parlamentariern und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) äußern sich die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland - AFET, BVkE, EREV und IGFH - in einen gemeinsamen „Zwischenruf“ zur SGB VIII-Novelle. Darin weisen sie auf eine fehlende Akzeptanz der Fachpraxis und Wissenschaft in einigen Kernpunkten hin und fordern mehr Zeit, die komplexe Thematik zu erörtern.

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Jugendhilfe

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Aktuelle Diskussion zur SGB VIII-Reform

02.09.2016

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz soll im Zuge der „inklusiven Lösung“ grundlegend reformiert werden. Das Vorhaben soll nicht nur die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in das SGB VIII integrieren und damit die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen schaffen. Darüber hinaus sollen weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe neu geregelt bzw. weiterentwickelt werden. Noch liegen nur zwei Arbeitsfassungen des BMFSFJ im Entwurf vor. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht stellt mit einer eigenen Plattform umfangreiche Informationen zur Verfügung und bietet in Diskussionsforen die Möglichkeit zur themenbezogenen und reformübergreifenden Diskussion. Auch andere Verbände, Wissenschaftler(innen) und Expert(inn)en haben mittlerweile kritisch dazu Stellung genommen.  

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Jugendhilfe

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Inklusives SGB VIII: Vom Kind aus denken?!

08.07.2016

Die beiden Bundesfachverbände für Erziehungshilfen (AFET, BVkE, EREV, IGfH) haben im Juni eine Fachtagung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Gesetzesentwurfes zum inklusiven SGB VIII veranstaltet. Zwar liegt der Referatsentwurf des BMFSFJ zur SGB VIII-Reform noch nicht offiziell vor, doch beide Verbände haben auf der Tagung den aktuellen Sachstand dargestellt und Prüfsteine an ein neues inklusives SGB VIII veröffentlicht. Die Unterlagen der Fachtagung stehen nun zur Ansicht zur Verfügung.

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Inklusion

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Inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen

15.04.2016

Deutschland setzt mit der Einführung eines inklusiven Bildungssystems die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um. Nordrhein-Westfalen hat hierbei bereits eine lange Tradition des gemeinsamen Unterrichts, an die angeknüpft wird und die mit der Schulrechtsänderung Ende 2013 die inklusive Beschulung festschreibt. Das Länderheft „Inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“ der Friedrich-Ebert-Stiftung beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Umsetzung als auch die laufende politische Debatte dazu.

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