Verschärfte Sanktionsregelungen im SGB II für unter 25-Jährige abschaffen!

Rechtliches-SGB2-SGB3

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zur Sanktionspraxis im SGB II Ende Juni forderte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit den Blick auf die jungen Menschen zu legen. Leider ließ die Debatte das Problem der verschärften Sanktionen für U25 außer Acht. Aber genau für diese jungen Menschen haben Sanktionen besonders weitreichende Konsequenzen. Durch die Möglichkeit, die Leistungen für junge Menschen unter 25 Jahren vollkommen einzustellen, steigt die Gefahr von Obdachlosigkeit, zunehmender Armut und langfristiger Exklusion. Laut Deutschem Jugendinstitut sind zurzeit rund 37.000 junge Menschen wohnungslos bzw. haben keinen festen Wohnsitz oder leben vorwiegend auf der Straße. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert in seinem Zwischenruf, die verschärften Sanktionsregeln für unter-25-Jährige abzuschaffen. Diese seien weder aus pädagogischer noch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sinnvoll und zielführend.

Den Zwischenruf erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unter:
http://jugendsozialarbeit.de/veroeffentlichungen/positionen-und-stellungnahmen/2018-2/

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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