„In gemeinsamer Verantwortung – Jobcenter und Jugendhilfe fördern zusammen schwer zu erreichende junge Menschen“

Jugendhilfe

Wie kann eine gute rechtskreisübergreifende Förderung schwer erreichbarer junger Menschen gelingen? Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist davon überzeugt, dass für eine nachhaltige Förderung dieser Jugendlichen die Grundsätze und Rahmenbedingungen der Jugendhilfe gebraucht werden, selbst dann, wenn das SGB II im § 16h die Förderung (mit) übernimmt. Wie eine gemeinsame Förderung durch Jobcenter und Jugendhilfe aussehen kann, hat der Paritätische im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit in seiner Broschüre anhand von sieben Praxisbeispielen dargestellt.

Die Broschüre erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unter:
https://jugendsozialarbeit.de/veroeffentlichungen/expertisen-und-handreichungen/2019-2/

 

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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