Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellt fest, dass der gesellschaftliche Diskurs über die Frage, wie neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht oder weitere Geschlechter angemessen bezeichnet werden können, sehr kontrovers verläuft. Er unterstreicht aber die Notwendigkeit, dass die geschriebene Sprache auch diejenigen Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, angemessen sprachlich abgebildet werden sollten. In der geschriebenen Sprache zeigen sich derzeit neben verschiedenen grammatischen Ausdrucksmittel (Generisches Maskulinum, Passivkonstruktionen usw.) auch verschiedene orthographische Mittel wie Unterstrich (Gender-Gap), Asterisk (Gender-Stern) oder dem Zusatz männlich, weiblich, divers (m, w, d) nach dem generischen Maskulinum, die in unterschiedlichem Umfang den Kriterien für geschlechtergerechte Schreibung entsprechen. Ohne eine Art konkret vorzuschreiben, hat der Rat sechs Kriterien als Grundlage für eine gendergerechte Schreibung erarbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung unter:
http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2018-11-16_Geschlechtergerechte_Schreibung.pdf
Quelle: Pressemitteilung des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 16.11.2018