Jugendsozialarbeit gibt Hinweise zur Assistierten Ausbildung

Assistierte Ausbildung


Der Deutsche Bundestag hat der Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales zugestimmt und damit den Weg frei gemacht, die Assistierte Ausbildung als SGB-III-Instrument gesetzlich zu verankern. Die Assistierte Ausbildung wird nun zunächst in § 130 SGB III befristet bis 30. September 2018 eingeführt. Zielgruppe sind sowohl lernbeeinträchtigte als auch sozial benachteiligte junge Menschen. Eine Kofinanzierung (50 Prozent) ist möglich, aber nicht verpflichtend, so dass bestehende Landeskonzepte weitergeführt werden können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, der sich für die Einführung der Assistierten Ausbildung eingesetzt hat, gibt weitere Hinweise und Informationen zum geplanten Programm.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit unter:
http://www.jugendsozialarbeit.de/druckfrisch_2015_2

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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