Jugendämter: Qualität im Kinderschutz soll verbindlicher werden

Jugendhilfe

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu erhöhen, haben die Landesjugendämter im LVR und LWL zwei Empfehlungen zum Kinderschutz erarbeitet. Die erste Empfehlung beschreibt die Voraussetzungen und Gelingensbedingungen für einen effektiven Kinderschutz durch die Jugendämter, die zweite beschreibt Qualitätskriterien für die Beratung von Menschen, die beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben wie zum Beispiel Kinderärzt*innen, pädagogische Fachkräfte in Kitas oder Schule sowie Lehrer*innen. Diese haben einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung durch das Jugendamt.

Weitere Informationen und die beiden Empfehlungen erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/presse_1/pressemeldungen/press_report_249923.jsp

Quelle: Pressemitteilung des LVR vom 10.09.2020

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