ALG-II-Anspruch trotz Jugendarrest

Straffälligkeit


Jugendliche oder Heranwachsende, die einen bis zu vier Wochen andauernden Jugendarrest verbüßen, verlieren nicht ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch. Dies entschied nun das Sozialgericht Dresden.

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Quelle: JuraForum
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