Verbesserung der Zusammenarbeit im Übergang Schule – Beruf

jsa aktuell

Liebe Leser*innen,

die Möglichkeiten der flexiblen und räumlich unabhängigen Nutzung digitaler Endgeräte, vor allem Laptop und Mobiltelefon, haben in den letzten Jahren maßgebend zu einer Veränderung unserer Arbeitsumgebung geführt. Die Idee des „Coworking“ (Zusammenarbeit) entstand: Einzelne Personen können sich in einem größeren Büro (Coworking-Place) für ihre Arbeit einen Schreibtisch mieten. Vor allem Kreativschaffende, Freiberufler oder kleine Startup-Unternehmen nutzen diese Möglichkeit. Dabei geht es nicht nur um ökonomische Vorteile einer flexiblen Nutzung und finanzieller Entlastung. Ebenso wichtig ist die kreative Arbeitsatmosphäre, die die Entwicklung gemeinsamer neuer Projektideen fördert und einen produktiven Austausch ermöglicht.

Bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor allem der Sozialgesetzbücher II, III und VIII würde ich mir wünschen, dass im Sinne einer gemeinsamen Entwicklung neuer Ideen und eines produktiven Austausches diese vom Coworking-Gedanken geprägt wäre. Zu häufig erlebe ich noch, dass zwischen den unterschiedlichen Rechtskreisen eher über Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen gestritten und Verantwortungen hin- und hergeschoben werden. Dass die verschiedenen Leistungsträger und Leistungserbringer zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, zeigt Christian Hampel in dieser Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuell deutlich auf. Es gilt, diese Pflicht kreativ und zielorientiert im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen zu nutzen.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.

 

Quelle: Christian Hampel / LAG KJS NRW

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