Beteiligung - Ein Thema der Jugendsozialarbeit?!

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Liebe Leserin, lieber Leser,

"Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen", so formuliert es § 8 SGB VIII.

Der Anspruch auf eine umfassende Beteiligung junger Menschen und die tatsächliche Umsetzung in die Praxis liegen mehreren Studien zufolge noch weit auseinander. Für die Jugendsozialarbeit existieren bislang wenige Erkenntnisse darüber, welchen Stellenwert Beteiligungsformen konzeptionell und im Alltag einnehmen. Die LAG Katholische Jugendsozialarbeit NRW führte daher eine qualitative Befragung in mehreren Einrichtungen durch, um einen ersten Einblick zu gewinnen, welche Wege der Beteiligung in Form von Information, Mitsprache, Mitgestaltung bzw. Selbstbestimmung bislang umgesetzt werden, wie Jugendliche über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten aufgeklärt werden, welche Beteiligungsformen im Hinblick auf den Einrichtungstyp möglich sind und welche Erfahrungen bislang gemacht wurden.

Um dem Grundsatz des Kinder- und Jugendhilferechts gerecht zu werden, sind Träger und Mitarbeitende herausgefordert, sich klar zu werden, inwieweit sie Beteiligung ermöglichen wollen und, aufgrund unterschiedlicher Förderbedingungen, auch können. Denn neben einem institutionellen (Um-)Denken müssen auch Programme so gestaltet werden, dass sie Beteiligungsformen ermöglichen und fördern.

Den Artikel erhalten Sie im Anhang.


Quelle: Franziska Schulz / LAG KJS NRW

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