Investitionsförderung für Einrichtungen des Jugendwohnens

Jugendwohnen


In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt die Bundesregierung, dass seit April 2012 zwölf Jugendwohnheime einen Antrag auf Förderung nach den Paragrafen 80 a und b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gestellt haben. Zwei Anträge aus Nordrhein-Westfalen wurden bewilligt, zehn weitere werden noch geprüft.

Die Antwort der Bundesregierung (17/13512) erhalten Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/135/1713512.pdf

Die Kleine Anfrage (17/13332) der Fraktion Die Linke erhalten Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/133/1713332.pdf

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 307 vom 06.06.2013
VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC